78462 Konstanz, Blarerstr. 35-37 07531-15514 praxis@physio-team.org

Muss ich für verordnete Therapie wie Kran­ken­gym­nastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage oder Massagen usw. ein Eigenanteil bezahlen?

  • Ja, wenn Sie über 18 Jahre alt sind.
    Sie übernehmen zehn Prozent der Behandlungskosten plus zehn Euro je Rezept - zahlbar direkt in der Praxis.
    Die Behandlungskosten sind vertraglich geregelt und variieren je nach Art der Behandlung. Die tatsächliche Höhe erfahren Sie daher von Ihrem Therapeuten.
    Die fällige Zahlung aufgrund einer Heilmittelverordnung ist im Sozialgesetzbuch V geregelt (§ 32 Abs. 2 i. V. m. § 61 Satz 3 SGB V).
  • Dieser Betrag verbleibt nicht bei uns, sondern wird an die Krankenkasse abgeführt !
  • Die Zuzahlung ist bei Antritt der Behandlung fällig.
  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von Zuzahlungen befreit, auch wenn sie ein eigenes Einkommen haben.
  • Bei Verordnungen der Berufsgenossenschaft (BG) sowie bei Privatverordnungen sind keine Zuzahlungen zu leisten.