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Wann kann ich eine Zuzahlungsbefreiung beantragen

  • Für Zuzahlungen gilt eine Höchstgrenze: Sie müssen maximal 2% Ihres Bruttoeinkommens für Zuzahlungen aufwenden, und zwar für alle Zuzahlungen, d. h. für Krankengymnastik/Physiotherapie, für Hilfsmittel wie Einlagen oder Brillen, Krankenhausaufenthalte etc..Heben Sie daher alle Quittungen gut auf. Wenn 2% Ihres Jahresbruttoeinkommens durch Zuzahlungen erreicht sind, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Befreiung beantragen. Für chronisch Kranke beträgt der Höchstsatz nur 1% des Jahresbruttoeinkommens.

    Genauere Informationen bekommen Sie bei Ihrer Krankenkasse.